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Gesundheitswesen:
Hygienebeauftragte sind in folgenden Bereichen unverzichtbar: Pflege, gesamtes Gesundheits-
Zu ihrem Aufgabenbereich zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:
(ein kleiner Auszug)
KISS (Krankenhaus-
Umgang mit MRSA (Methicillin resistente Staphyloccocus aureus).
Mitwirken bei der Erfassung und Dokumentation von nosokomialen Infektion.
Mitwirkung beim Umgang mit bereichsspezifischen Infektionsrisiken.
Mitwirkung beim Erstellen des bereichsspezifischen Hygieneplans und Standards.
Kommunikationspartner und Schnittstelle für Mitarbeiter von Hygieneverantwortlichen Teams.
Durchführung und Planung von Schulungen zur betrieblichen Hygiene.
Unterricht zu hygienischem Verhalten.
Unterstützung bei hygienischen Verbrauchsmaterialien.
Pharmaindustrie:
Hygienebeauftragte überwachen die pharmazeutische Industrie, Medizintechnik, Apotheken mit Herstellerlaubnis und Zulieferer.
Zu ihrem Aufgabenbereich zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:
(ein kleiner Auszug)
GMP Vorgaben und Anforderungen.
Überwachung Hygienestatus unter Reinraumbedingungen.
Umsetzung von SOP´s (standard operating procedure) sicherstellen.
Mitwirken bei CAPA Verfahren (Corrective Action Preventive Action).
Mitwirkung beim Umgang mit bereichsspezifischen Kontaminationsquellen.
Erstellen eines bereichsspezifischen Hygieneplans und Standards.
Kommunikationspartner und Schnittstelle für Mitarbeiter von Hygieneverantwortlichen Teams
Teil des Qualitätssicherungssystems.
Durchführung und Planung von Schulungen zur betrieblichen Hygiene.
Unterrichten zu hygienischem Verhalten.
Auswahl von hygienischen Verbrauchsmaterialien.
Lebensmittelbranche:
Hygienebeauftragte sind in der gesamten Lebensmittelbranche (Herstellung und Erzeugung) zu finden. Sie sind mitverantwortlich für die Lebensmittelsicherheit und werden besonders in der Fleischverarbeitung, der Milchverarbeitenden Industrie, im Backwaren-
Zu ihrem Aufgabenbereich zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:
(ein kleiner Auszug)
Durchführung und Dokumentation von vorbeugenden Untersuchungen zum HACCP-
Hygieneschulung nach DIN10514 durchführen.
Unterweisungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) operativ umsetzen.
Mitwirkung beim Erstellen des bereichsspezifischen Hygieneplans und von Standards.
Kommunikationspartner und Schnittstelle für Mitarbeiter von Hygieneverantwortlichen Teams.
Mitwirkung beim Umgang mit bereichsspezifischen Kontaminationsquellen.
Unterricht zu hygienischem Verhalten.
Planung von Schulungen zur betrieblichen Hygiene.
Auswahl von hygienischen Verbrauchsmaterialien.
Hotellerie und Gastronomie:
Auch in der Gastronomie und Hotellerie sind Hygienebeauftragte anzutreffen.
Zu ihrem Aufgabenbereich zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:
(ein kleiner Auszug)
HACCP und GHP.
Durchführung und Dokumentation von vorbeugenden Untersuchungen zum HACCP-
Hygieneschulung nach DIN10514 durchführen.
Unterweisungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) operativ umsetzen.
Mitwirkung beim Erstellen des bereichsspezifischen Hygieneplans und von Standards.
Kommunikationspartner und Schnittstelle für Mitarbeiter von Hygieneverantwortlichen Teams.
Mitwirkung beim Umgang mit bereichsspezifischen Kontaminationsquellen.
Unterricht zu hygienischem Verhalten.
Planung von Schulungen zur betrieblichen Hygiene.
Auswahl von hygienischen Verbrauchsmaterialien.
Laufende Überwachung der Reinigungskosten.
Weitere Bereiche:
Auch diese Bereiche unterliegen hygienischen Standards, die von Hygienebeauftragten regelmäßig geprüft werden sollten:
Fitness
Sauna
Schwimmbäder
Sportstätten
Transport und Kühltransport
Verpackungsindustrie
Waschanlagen
Fragen zur ARNE -
office@arne-
Fragen zum sise Hygiene-
sise@arne-